Aktuelles

E-Rezept

seit dem 01.01.24 ist das E-Rezept verpflichtend eingeführt worden. Um ein Rezept erstellen zu können, muss die Versichertenkarte bereits in der Praxis eingelesen worden sein.

Somit können wir Rezeptanforderungen nur dann bearbeiten, wenn Sie zu Anfang des jeweiligen Quartal (ab 1.1., ab 01.04., ab 01.07., ab 01.10.) die Versichertenkarte in der Praxis einlesen lassen.

Liegt keine Karte vor ist eine Speicherung nicht möglich und die Anfrage wird nicht bearbeitet.

Weitere Information von offizieller Seite finden sie hier:  :https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept